05.02.2009, 12:20
Danke für die Informationen.
Das Fahrzeug wird nicht gewerblich genutzt da ich Freiberufler bin. Das es sich im Betriebsvermögen befindet steht ja nicht in den Fzg-Papieren, warum sollte dies also die H-Zulassung beeinträchtigen? Das ist lediglich eine Sache zwischen dem Finanzamt und mir.
Es gibt inzwischen Firmen die sich auf das Leasing von Oldtimern für Freiberufler spezialisiert haben. Nach dem Stress mit dem Finanzamt wegen der Corvette als Geschäftswagen hab ich keine Lust mehr auf den Müll und würde damit die lästige Führung eines Fahrtenbuches vermeiden. Ein 68er Charger mit BB fände ich irgendwie geil als Geschäftswagen. Wirtschaftlich kann man so ein Teil aber nur mit LPG bewegen.
Dann versteure ich 1% des Listenpreises von 1968 und setze die Leasingraten dagegen. Falls die Finanzamtswillies dann rumzicken hau ich ihnen ihre eigene Entscheidung bzgl der Vette um die Ohren, da soll ich nämlich nun 1% des LP versteuern. Nur das den LP eh kein Mensch je gezahlt hat interessiert die Jungs nicht. Also dreh ich den Spieß um. Das ist der Vater des Gedankens. Und nun bitte keine erhobenen Zeigefinger weil das ja völlig unmoralisch ist. Unser Steuersystem provoziert solche Aktionen geradezu.
Knut der lieber pauschal 25% ohne irgendwelche Ausnahmen Steuern zahlen würde, als sich mit Tricks auf diesen Wert zu hangeln.
Das Fahrzeug wird nicht gewerblich genutzt da ich Freiberufler bin. Das es sich im Betriebsvermögen befindet steht ja nicht in den Fzg-Papieren, warum sollte dies also die H-Zulassung beeinträchtigen? Das ist lediglich eine Sache zwischen dem Finanzamt und mir.
Es gibt inzwischen Firmen die sich auf das Leasing von Oldtimern für Freiberufler spezialisiert haben. Nach dem Stress mit dem Finanzamt wegen der Corvette als Geschäftswagen hab ich keine Lust mehr auf den Müll und würde damit die lästige Führung eines Fahrtenbuches vermeiden. Ein 68er Charger mit BB fände ich irgendwie geil als Geschäftswagen. Wirtschaftlich kann man so ein Teil aber nur mit LPG bewegen.
Dann versteure ich 1% des Listenpreises von 1968 und setze die Leasingraten dagegen. Falls die Finanzamtswillies dann rumzicken hau ich ihnen ihre eigene Entscheidung bzgl der Vette um die Ohren, da soll ich nämlich nun 1% des LP versteuern. Nur das den LP eh kein Mensch je gezahlt hat interessiert die Jungs nicht. Also dreh ich den Spieß um. Das ist der Vater des Gedankens. Und nun bitte keine erhobenen Zeigefinger weil das ja völlig unmoralisch ist. Unser Steuersystem provoziert solche Aktionen geradezu.
Knut der lieber pauschal 25% ohne irgendwelche Ausnahmen Steuern zahlen würde, als sich mit Tricks auf diesen Wert zu hangeln.