05.02.2009, 12:21
Gasanlage und Hakenzeichen schließen sich aus. Wenn der Prüfer es trotzdem einträgt - Glück gehabt. Man sollte dann nur darauf achten, alle zwei Jahre zu dem gleichen TÜVler zu fahren.
Hakenzeichen und Gewerbe schließen sich ebenfalls aus, wie bereits mehrfach oben ausgeführt. Auch wenn manche Leute es trotzdem tun (Hochzeitsfahrten, Oldtimervermietung, etc.).
Steuern: Die 1,5% Regelung trifft bei Oldtimern nicht auf den damaligen Neuwert zu, sondern auf den gutachterlichen Zeitwert. Habe deswegen schon einen Prozess verloren.
Hakenzeichen und Gewerbe schließen sich ebenfalls aus, wie bereits mehrfach oben ausgeführt. Auch wenn manche Leute es trotzdem tun (Hochzeitsfahrten, Oldtimervermietung, etc.).
Steuern: Die 1,5% Regelung trifft bei Oldtimern nicht auf den damaligen Neuwert zu, sondern auf den gutachterlichen Zeitwert. Habe deswegen schon einen Prozess verloren.