05.02.2009, 20:06
Frank, hilft Dir das weiter mit Deiner Frage?
Zitat:Original von Frank the Judge
... waren die Richter. Es wurde bei den Verhandlungen zwar keine Baujahrsgrenze gezogen, mein Auto aber als Liebhaberfahrzeug eingeordnet, welches keinen Werbe-(oder sonstwelchen)sinn für eine Filmproduktion haben könnte.
Bei einer Verwendung als Werbefahrzeug würde ich keinen privaten Nutzungsanteil haben könne/dürfen.