06.02.2009, 10:46
Hallo Edgar, alter Rechtsverdreher! Stimmt lange nichts voneinander gehört. Hab ja auch kein Auto in falscher Farbe geliefert bekommen
Aber mal zu Deiner Antwort. Wenn es denn Gesetzt ist wie mit der % Regel zu verfahren ist, wie kommt es dann zu der unterschiedlichen Anwendung, siehe Frank??
Das FA hat in meinem Fall ja auch ganz klar die Meinung vertreten das immer der LP anzusetzen ist, egal was die Kiste gekostet hat. Und meine Erkundigungen bei einer Firma die sich auf Oldtimerleasing spezialisiert hat haben dies bestätigt. Franks juristische Abenteuer scheinen aber eine andere Praxis zu zeigen.
Was ist denn nun? Und nun kommt der Hammer. Dein Kollege der mich in der Angelegenheit gegen das Fa vertritt, hat mir selbst die Hoffnung genommen beim FA eine rechtsverbindliche Auskunft vorab zu bekommen. Obwohl der Gesetztgeber diese kostenpflichtige Möglichkeit selbst vorsieht. Sie können dir Auskunft erteilen, müssen es aber nicht. Is doch geil....
Beim Abschlussgespräch bzgl der Betriebsprüfung zogen da schon so Mordgedanken durch meinen Kopf..
Und was die Frage angeht wie lange der Gesetzgeber die Vorteile der H-Kennzeichen noch gewährt? Nun bis genügend H-Kennzeichen unterwegs sind. Dann ist Schluß. So war es mit der Gewichtsbesteuerung von Geländewagen und so wird es hier auch sein. Ich habe mit meinen Geländewagen insgesamt fast 20 Jahre die Vorteile genossen, erst als LKW, dann als So Kfz Wohnmobil. Als dann jeder Tuareg, X5 und sonstige Kisten die geeignet sind Sozialneid zu produzieren plötzlich billiger durch die Gegend zu fahren waren als Muttis alter Golf, da war dann Schluß mit lustig. Und so ähnlich wird es auch mit der H-Zulassung sein. Dank immer höherer Steuersätze für "Altfahrzeuge" sucht der Autofan geradezu nach solchen Lösungen.
Die Kunst ist es halt früh genug dabei zu sein um möglichst viel Steuern zu sparen. Danach sucht man sich eine neue Spielwiese.
Aber mal zu Deiner Antwort. Wenn es denn Gesetzt ist wie mit der % Regel zu verfahren ist, wie kommt es dann zu der unterschiedlichen Anwendung, siehe Frank??
Das FA hat in meinem Fall ja auch ganz klar die Meinung vertreten das immer der LP anzusetzen ist, egal was die Kiste gekostet hat. Und meine Erkundigungen bei einer Firma die sich auf Oldtimerleasing spezialisiert hat haben dies bestätigt. Franks juristische Abenteuer scheinen aber eine andere Praxis zu zeigen.
Was ist denn nun? Und nun kommt der Hammer. Dein Kollege der mich in der Angelegenheit gegen das Fa vertritt, hat mir selbst die Hoffnung genommen beim FA eine rechtsverbindliche Auskunft vorab zu bekommen. Obwohl der Gesetztgeber diese kostenpflichtige Möglichkeit selbst vorsieht. Sie können dir Auskunft erteilen, müssen es aber nicht. Is doch geil....
Beim Abschlussgespräch bzgl der Betriebsprüfung zogen da schon so Mordgedanken durch meinen Kopf..
Und was die Frage angeht wie lange der Gesetzgeber die Vorteile der H-Kennzeichen noch gewährt? Nun bis genügend H-Kennzeichen unterwegs sind. Dann ist Schluß. So war es mit der Gewichtsbesteuerung von Geländewagen und so wird es hier auch sein. Ich habe mit meinen Geländewagen insgesamt fast 20 Jahre die Vorteile genossen, erst als LKW, dann als So Kfz Wohnmobil. Als dann jeder Tuareg, X5 und sonstige Kisten die geeignet sind Sozialneid zu produzieren plötzlich billiger durch die Gegend zu fahren waren als Muttis alter Golf, da war dann Schluß mit lustig. Und so ähnlich wird es auch mit der H-Zulassung sein. Dank immer höherer Steuersätze für "Altfahrzeuge" sucht der Autofan geradezu nach solchen Lösungen.
Die Kunst ist es halt früh genug dabei zu sein um möglichst viel Steuern zu sparen. Danach sucht man sich eine neue Spielwiese.