06.02.2009, 11:22
Und das (Rücknahme wg. Ausnutzung) möchtest Du jetzt erreichen bzw. unterstützen?
Wenn Du die H-Zulassung mit zwei "Verstößen" (LPG, gewerblich) anstrebtest,
erfüllst Du in ähnlicher Weise doch das von Dir beschriebene Szenario der Übersättigung und Ausnutzung
der Gewichtsbesteuerung von als PKW genutzen SUV o.ä.
Übrigens: nicht alle Touaranregs und Cayennes waren als LKW zugelassen.
Das war eine gerne kolportierte Mär der "Betroffenen".
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Wenn Du die H-Zulassung mit zwei "Verstößen" (LPG, gewerblich) anstrebtest,
erfüllst Du in ähnlicher Weise doch das von Dir beschriebene Szenario der Übersättigung und Ausnutzung
der Gewichtsbesteuerung von als PKW genutzen SUV o.ä.
Übrigens: nicht alle Touaranregs und Cayennes waren als LKW zugelassen.
Das war eine gerne kolportierte Mär der "Betroffenen".
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, ....... vette Grüße, Gerd
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