06.02.2009, 14:22
Zitat:Original von JR
Das mit dem Kopieren und anderweitig verwenden ist eh klar.
Wie sieht es eigentlich mit dem Verlinken auf andere Webseiten aus?
Dass das ungewollten Traffic auf der anderen Seite verursacht, ist mir bewusst - wie ist es da aber mit dem Urheberrecht?
mit diesbezüglich unsicherem Gruß
JR
Die Verweisung mittels eines Links auf eine Internetseite mit Abbildungen einer bestimmten Person setzt - so das Oberlandesgericht München - eine vorherige Einwilligung der betreffenden Person voraus. Durch den Link liegt eine unzulässige "öffentliche Zurschaustellung" des Betroffenen vor, die wegen Verstoßes gegen § 22 Satz 1, 2. Alt. Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) gerichtlich untersagt werden kann.
Urteil des OLG München vom 26.06.2007
18 U 2067/07
Gruß Edgar