06.02.2009, 14:30
Stimmt, nicht alle waren als LKW zugelassen, nachdem eine generelle Besteuerung nach GG vorgenommen wurde wenn dieses über 2,8 t lag. Da wurde dann schnell mal um einige kg aufgelastet um sich die Vergünstigung zu besorgen. Wie auch immer ist doch völlig egal. Das Ergebnis bleibt. Wenn es sehr viele machen wird es unterbunden. Soll ich nun darauf verzichten und zusehen wie es andere machen??? Wer es früh macht hat länger was davon.
Aber zurück zum Thema. Ich nehme hier als Zusammenfassung mit. Es scheint wie bei den kleinen Kennzeichen 1. keine völlige Einigkeit der zuständigen Stellen zu bestehen. 2. Es gibt Forumsmitglieder die eine LPG Anlage mit H-Kennzeichen eingetragen bekamen. 3. Es gehört etwas Glück und Verhandlungsgeschick dazu.
Ok.
Im übrigen verstehe ich hier nicht was immer mit gewerblicher Nutzung etc angeführt wird. Ich habe kein GEWERBE!! Ob ich mit der "Schüssel" zu einem Kunden unterwegs bin oder zu meiner Oma fahre, den Unterschied sieht doch kein Schwein. Wozu die Aufregung?
Und wie kann man den ein Kulturgut besser pflegen als es einer breiten Öffentlichkeit jeden Tag vor Augen zu führen?? Und ich pflege da gewaltig!!
Aber zurück zum Thema. Ich nehme hier als Zusammenfassung mit. Es scheint wie bei den kleinen Kennzeichen 1. keine völlige Einigkeit der zuständigen Stellen zu bestehen. 2. Es gibt Forumsmitglieder die eine LPG Anlage mit H-Kennzeichen eingetragen bekamen. 3. Es gehört etwas Glück und Verhandlungsgeschick dazu.
Ok.
Im übrigen verstehe ich hier nicht was immer mit gewerblicher Nutzung etc angeführt wird. Ich habe kein GEWERBE!! Ob ich mit der "Schüssel" zu einem Kunden unterwegs bin oder zu meiner Oma fahre, den Unterschied sieht doch kein Schwein. Wozu die Aufregung?
Und wie kann man den ein Kulturgut besser pflegen als es einer breiten Öffentlichkeit jeden Tag vor Augen zu führen?? Und ich pflege da gewaltig!!