07.02.2009, 23:44
Von mir als Urheber würdest Du keine Abmahnung bekommen, sonden eine Klage auf Schadensersatz. Und glaube mir, einen Schaden würde ich nachweisen. Wie auch immer.
Natürlich ist Dein Begehr nicht zulässig, es sei denn Du bist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Alle anderen müssen fragen und Lizenzgebühr bezahlen.
Natürlich ist Dein Begehr nicht zulässig, es sei denn Du bist eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Alle anderen müssen fragen und Lizenzgebühr bezahlen.