25.02.2009, 13:37
Zitat:Original von CustosOnLinux
Die Laufleistung arbeitet aber mit korrekten Werten.
Also keine Sorge
Nee, § 57 Abs. 3 der StVZO besagt: "Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen."
Und das wird 100% nach oben ausgenutzt, schon um bessere Verbrauchswerte zu erreichen.
Und an kürzeren Inspektionsintervallen ist auch noch keine Werkstatt zu Grunde gegangen.