05.03.2009, 10:50
wenn der letzte Besitzer die HU machen ließ, dann muß ein Stempel in der Zulassungsbescheinigung sein, auf dem die Prüforganisation draufsteht.
falls es schon der vorletzte Besitzer war, oder der letzte Besitzer sich seit der HU Ersatzpapiere ausstellen ließ und der HU-Termin deshalb von der Zulassungsstelle eingetragen wurde, dann kannst du mal dort anrufen. Vielleicht haben die eine Kopie gemacht oder die Prüfberichtsnummer gespeichert.
Da würden bei mir aber auch die Alarmglocken läuten.
wie uwilli schreibt, dürfte die Zulassungsstelle genaugenommen den TÜV-Bericht garnicht verlangen.
falls es schon der vorletzte Besitzer war, oder der letzte Besitzer sich seit der HU Ersatzpapiere ausstellen ließ und der HU-Termin deshalb von der Zulassungsstelle eingetragen wurde, dann kannst du mal dort anrufen. Vielleicht haben die eine Kopie gemacht oder die Prüfberichtsnummer gespeichert.
Da würden bei mir aber auch die Alarmglocken läuten.
wie uwilli schreibt, dürfte die Zulassungsstelle genaugenommen den TÜV-Bericht garnicht verlangen.
Zitat:§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhängerallerdings ist es sicher nicht sinnvoll, hier mit der Zulassungsstelle auf Konfrontationskurs zu gehen, vor allem wenn man noch über ein kleines Kennzeichen verhandeln will.
(10) 1Der Halter hat den Untersuchungsbericht mindestens bis zur nächsten Hauptuntersuchung und das Prüfprotokoll mindestens bis zur nächsten Sicherheitsprüfung aufzubewahren. 2Der Halter oder sein Beauftragter hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen. 3Kann der letzte Untersuchungsbericht oder das letzte Prüfprotokoll nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten Zweitschriften von den prüfenden Stellen zu beschaffen oder eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchführen zu lassen. 4Die Sätze 2 und 3 gelten nicht für den Hauptuntersuchungsbericht bei der Fahrzeugzulassung, wenn die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung für die Zulassungsbehörde aus einem anderen amtlichen Dokument ersichtlich ist.
![[Bild: gtc15.gif]](https://www.corvetteforum.de/fotos/gtc15.gif)