17.03.2009, 19:13
Zitat:Original von Treurentner
Anlage zur 1.SprengV:
Brückenanzünder A (so wie in Airbags verwendet)
Brückenwiderstand zwischen 0,8 und 2 Ohm
Zündstrom 0,6A (Zündung innerhalb von 10ms)
max. Prüfstrom: 0,18A (es darf keine Zündung innerhalb von 5min erfolgen)
Nach dem 3.SprengÄndG heisst das dann Brückenzünder Klasse I. Die "Nichtansprechstromstärke" liegt dann zwischen 0,18A und 0,45A - alles was darunter liegt ist zum Testen geeignet, alles was darüber liegt zum Zünden.
So jetzt die Vielfachmeser raus und Airbagwiderstand gemessen
nur Mut...
Heute ham 'se alle nen Clown gefrühstückt
Mit pyrotechnischem Gruß
Der Ralph
Glück ist nicht, daß man tut, was man mag, sondern daß man mag, was man tut.