19.03.2009, 10:58
Zitat:wie du sicherlich in meinen postings gelesen hast, ist mein Lenkrad + Nabe bereits ordnungsgemäß eingetragen! Und du willst mir jetzt erzählen, daß der nächste TÜVler mir die HU verweigert? Auf welcher Grundlage? Soll also heißen, jede C4 mit Sportlenkrad ohne Airbag (und tausende andere Fahrzeuge die auf airbaglose Sportlenkräder umgebaut haben) muß jetzt zurückrüsten??? Sorry, das halte ich für absoluten Blödsinn! Naja, dann lesen wir halt demnächst in der Tages- oder Boulevardpresse die Schlagzeilen: Insolvenz aller Sportlenkradhersteller - Umsätze bei Momo, Sparco, Raid und anderen schlagartig weggebrochen!
Ja, genau so ist es erst vor ein paar Monaten passiert, der TÜV kannte sich wohl etwas
mehr mit der Corvette aus.
Die TÜV Prüfer hat die Abnahme verweigert, obwohl das Lenkrad eingetragen war. (C4 1993)
Ist ja fast so, als wenn der Sicherheitsgurt ausgebaut wird.
Und wenn bei einem Unfall die Versicherung davon Wind bekommt, werden die sich
sicher versuchen vor Zahlungen zu drücken.
Ich bin bei diesem Thema sehr sensibel, hätten der PKW meiner Eltern ein Airbag
gehabt, wären sie jetzt noch am Leben.