19.03.2009, 11:13
Es ist aber nun mal so, daß man den Airbag autragen lassen kann. Wie die Versicherungstechnische Seite bei einem Crash aussieht steht auf einem anderen Blatt.
Im Zweifel sollte man halt wieder zu dem Prüfer gehen, der das neue lenkrad eingetragen hat.
Letztendlich ist es die eigene Entscheidung was mit dem eigenen Leben passiert.
Frank
Im Zweifel sollte man halt wieder zu dem Prüfer gehen, der das neue lenkrad eingetragen hat.
Letztendlich ist es die eigene Entscheidung was mit dem eigenen Leben passiert.
Frank