30.04.2009, 20:32
De facto ist der Ablauf in USA nicht viel anders wie bei uns auch.
In der Insolvenz (vglbar mit Ch. 11) wird auch zunächst versucht, mit den Gläubigern eine Verhandlungslösung zu erzielen, die es ermöglicht, das Unternehmen weiterzuführen.
Gehen diese nicht darauf ein oder findet sich kein tragfähiges Konzept, geht es in den Anschlusskonkurs (vglbar Ch. 7) - den Begriff gibt es aber wohl nur noch in Österreich.
Das früher übliche Begriffspaar "Vergleich - Konkurs" hat es IMHO besser beschrieben.
Das Thema "Gläubigerschutz" taucht bei uns zwar in ganz anderem Zusammenhang auf, die begriffliche Unterscheidung stimmt aber.
Gruß
JR
In der Insolvenz (vglbar mit Ch. 11) wird auch zunächst versucht, mit den Gläubigern eine Verhandlungslösung zu erzielen, die es ermöglicht, das Unternehmen weiterzuführen.
Gehen diese nicht darauf ein oder findet sich kein tragfähiges Konzept, geht es in den Anschlusskonkurs (vglbar Ch. 7) - den Begriff gibt es aber wohl nur noch in Österreich.
Das früher übliche Begriffspaar "Vergleich - Konkurs" hat es IMHO besser beschrieben.
Das Thema "Gläubigerschutz" taucht bei uns zwar in ganz anderem Zusammenhang auf, die begriffliche Unterscheidung stimmt aber.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!