06.05.2009, 23:20
Hi Anke,
eine behördliche Ausnahme- oder Sondergenehmigung ist für die Zulassungsstelle bindend. Ich sehe da keinen Raum für Diskussionen...
Gruß, Achim
eine behördliche Ausnahme- oder Sondergenehmigung ist für die Zulassungsstelle bindend. Ich sehe da keinen Raum für Diskussionen...
Gruß, Achim
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