07.05.2009, 16:43
Mit den o.a. "DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer "
sind wohl die Herstellerstempel auf den normalen Schildern gemeint - nicht die Zulassungs- und Hu-Stempel.
Wenn dies so wäre, entfiele die Begründung des Gerichtes.
sind wohl die Herstellerstempel auf den normalen Schildern gemeint - nicht die Zulassungs- und Hu-Stempel.
Wenn dies so wäre, entfiele die Begründung des Gerichtes.