07.05.2009, 16:46
Du beziehst Dich auf das Gerichtsurteil, richtig?
Ich denke das auch so. Es gibt nämlich noch Klebekennzeichen. Nur nicht beim "normalen" Schildermacher.
Ich lese das Urteil so, dass sich die Dame ein Schild geplottert hat. Nur wird das in dem Artikel nicht erwähnt.
Ich denke das auch so. Es gibt nämlich noch Klebekennzeichen. Nur nicht beim "normalen" Schildermacher.
Ich lese das Urteil so, dass sich die Dame ein Schild geplottert hat. Nur wird das in dem Artikel nicht erwähnt.