10.07.2003, 16:48
Hi,
in D darf ein Tach nicht zu wenig anzeigen.
Mal angenommen ich fahre laut Tacho 120, es sind 100 km/h erlaubt - aber
ich fahre echte 125. Da der Tacho nun zu wenig anzeigt und ich deshalb
den Führerschein verliere, dann könnte ich theoretisch den Hersteller
verklagen und Schadensersatz vordern.
Wenn wegen der geringfügig zu hohen Geschwindigkeit ein Unfall passiert,
könnte ich ebenfalls den Hersteller verklagen.
- Um die Gerichte vor einer Flut von Anzeigen und Verfahren zu schützen,
darf ein Tacho (Geschwindigkeitsmesser) in D nicht zu wenig anzeigen.
Die Hersteller gehen sogar so weit, dass alle Tachos gering zu viel anzeigen,
was in D auch erlaubt ist.
Gruß
Dirk
in D darf ein Tach nicht zu wenig anzeigen.
Mal angenommen ich fahre laut Tacho 120, es sind 100 km/h erlaubt - aber
ich fahre echte 125. Da der Tacho nun zu wenig anzeigt und ich deshalb
den Führerschein verliere, dann könnte ich theoretisch den Hersteller
verklagen und Schadensersatz vordern.
Wenn wegen der geringfügig zu hohen Geschwindigkeit ein Unfall passiert,
könnte ich ebenfalls den Hersteller verklagen.
- Um die Gerichte vor einer Flut von Anzeigen und Verfahren zu schützen,
darf ein Tacho (Geschwindigkeitsmesser) in D nicht zu wenig anzeigen.
Die Hersteller gehen sogar so weit, dass alle Tachos gering zu viel anzeigen,
was in D auch erlaubt ist.
Gruß
Dirk