03.07.2009, 17:27
Hallo Struppi,
eine Zulassung in unserem Kreis ist nur möglich, wenn
- das Fahrzeug vorgeführt wird um die Fahrgestellnummer abzulesen (geht also nur mit Autotransporter)
- das Fahrzeug beim vorher zugelassenen Landkreis vorgeführt wird und dieser mit dem Heimatlandkreis korrespondiert (wusste ich nicht)
- das Fahrzeug eine neue Hauptuntersuchungsbescheigung hat (wusste ich auch nicht)
Du hattest bei deiner Einzelabnahme diese Bescheinigung. Bei einer deutschen Neuzulassung hat man 3Jahre Tüv und AU.
Gruß
Heinzi
eine Zulassung in unserem Kreis ist nur möglich, wenn
- das Fahrzeug vorgeführt wird um die Fahrgestellnummer abzulesen (geht also nur mit Autotransporter)
- das Fahrzeug beim vorher zugelassenen Landkreis vorgeführt wird und dieser mit dem Heimatlandkreis korrespondiert (wusste ich nicht)
- das Fahrzeug eine neue Hauptuntersuchungsbescheigung hat (wusste ich auch nicht)
Du hattest bei deiner Einzelabnahme diese Bescheinigung. Bei einer deutschen Neuzulassung hat man 3Jahre Tüv und AU.
Gruß
Heinzi
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