11.07.2009, 15:06
Zitat:Original von Heinz54
Zitat:Original von STRUPPI
Hallo Heinz54,
der "Minus" vom Brückengleichrichter bleibt ohne Belegung (also Frei).
Der Brückengleichrichter ersetzt "nur" die 2 einzelnen Dioden.
Ich würde kein Bremslicht als Nebelrückschlussleuchte benutzen.
Ich selbst benutze für ähnliche Schaltungen (Blinker-Bremslicht-Kombination) einzelne 12A-Hochleistungsdioden.
Die haben einen Spannungsabfall von ca. 0.3V, da diese Dioden nur schwach durchstromt werden.
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Früsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Hallo Struppi
Warum kein Bremslicht als Nsl? Würdest du den Bremslichtteil des Leuchtenkörper nicht als Nsl benutzen, oder die Birne nicht doppelbelegen? Hast du technische Bedenken? In der Schweiz sind soweit ich weiss Nsl nicht vorgeschrieben, der Abstand Bremslicht Nsl spielt also keine Rolle.
Hallo Heinz,
es sind keine elektrotechnische Bedenken.
Die Nebelrückschlussleuchten haben eine andere Leuchtstärke und eine andere Ausleuchtungs, als Bremsleuchten.
Hast Du das Pech mit einer vollen Fahrzeugkontrolle in "D", wirst Du vieleicht weinen.
Einige Holländer kennen das schon.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI