18.07.2009, 00:43
...also nach meinem Kenntnisstand wie folgt:
1. Andere Größen von Felgen und Reifen müssen eingetragen werden, sonst
erlischt die Betriebserlaubnis.
2. Die Reifenbindung bezog sich auf die Freigabe nur bestimmter Fabrikate
und die gibt es nicht mehr.
Gruß Edgar
1. Andere Größen von Felgen und Reifen müssen eingetragen werden, sonst
erlischt die Betriebserlaubnis.
2. Die Reifenbindung bezog sich auf die Freigabe nur bestimmter Fabrikate
und die gibt es nicht mehr.
Gruß Edgar