26.07.2009, 15:10
Ich hau mich weg:
"Zugelassen für Geschwindigkeiten AB 240..."
Mal davon abgesehen, dass es allerdings keine gesetzliche Bestimmung für das Reifenalter gibt, ist das schon fast kriminell. Die gehören auf den Silagehaufen beim nächsten Landwirt, aber auf kein Auto.
(Gelten lassen würde ich ein Fahrzeug, was zum Stehzeug geworden ist, und in einer Halle nur noch betrachtet wird...)
Grüße,
Björn.
"Zugelassen für Geschwindigkeiten AB 240..."
Mal davon abgesehen, dass es allerdings keine gesetzliche Bestimmung für das Reifenalter gibt, ist das schon fast kriminell. Die gehören auf den Silagehaufen beim nächsten Landwirt, aber auf kein Auto.
(Gelten lassen würde ich ein Fahrzeug, was zum Stehzeug geworden ist, und in einer Halle nur noch betrachtet wird...)
Grüße,
Björn.