31.07.2009, 17:10
Zitat:Original von Maseratimerlin
Die Aussage des vermeindlichen Sachverständigen zu Lasermessungen,
die bei flachen Sportwagen nicht funktionieren, da die Formen zum Anvisieren
ungeeignet seien, ist völliger Quatsch, da das Kennzeichen anvisiert wird.
Der hat noch nie ein Riegl FG 21 in der Hand gehabt.
kopfschüttelnde Grüße Edgar
Auch das Gerät ist nur bis 250 Km/h zugelassen. Funktioniert wahrscheinlich auch darüber, aber das tut nichts zur Sache, da die Eichung nicht für hohere heschwindigkeiten ausreicht.
Die meissten Geräte haben die Zulassung nur bis 250 Km/h.
Aber was passiert eigentlich, wenn die gemessen Geschwindigkeit höher ist? Werden dann 250 Km/h zugrunde gelegt?
Wie leicht Lasermessungen anfechtbar sind, müsstest Du doch wissen, Edgar. Verdienst ja Deine Brötchen mit der häufig anzutreffenden Unzulänglichkeit der deutschen Polizeibeamten.
@Mankra: Soweit ich weiß ist alles erlaubt, was ein Messergebnis liefert.
Grüße,
Björn.
Edit: Die Fernsehsendung habe ich nicht bis zum Ende ertragen..."Verbreitung von Halbwissen", oder wie heisst das Sendeformat?