11.08.2009, 17:23
Das Problem ist dann über die Versicherung. Meines Wissen gilt ein Cabrio als "abgeschlossen", wenn - auch mit geöffnetem Dach - alle Seitenscheiben geschlossen sind und das Fahrzeug abgeschlossen ist.
Weist dir die Versicherung etwas anderes nach, kann sie die Zahlung verweigern.
So kenne ich es. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
viele Grüße
Anke
Weist dir die Versicherung etwas anderes nach, kann sie die Zahlung verweigern.
So kenne ich es. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
viele Grüße
Anke
In memory of Fischi55 und MadTom 10.2008