15.08.2009, 09:18
Zitat:Original von Peter 01Mich würde mal die rechtliche Lage interessieren. Inwieweit darf ich mein Eigentum schützen
Hallo Struppi,
war haben jetzt sogar noramle Glasscheiben in der Halle gegen Glasbausteine ersetzt. Ich hatte es glaube ich schon einmal vor Jahren geschrieben, dass ich jedes Teil, welches ich überhole bzw, neu einsetzte, indiviiduell kennzeichne. Unabhängige Alarmanlagen sind natürlich gut, wäre meine Halle am Hause, würde ich darin meinen Rottweiler übernachten lassen. Die letzten Eindrücke eines Einbrechers wären dann die Zähne meines Hundes. Wie dumm aber auch.
Gruß
Peter

Rechtlich gesehen ist doch unser Eigentum eine "Sache". Wie weit darf ich gehen um es zu schützen

Ich weiß nicht wie hoch die Strafe für Einbruch ist aber darf ich das Leben eines Menschen
deswegen gefährden

Den Notwehrparagrafen kann man ja nur "bedingt" anwenden. Das aus der Sicht eines Laien.
Moralisch ist das was anderes. Nicht das ihr meint daß ich das Gutheiße was die Diebe machen.

Im nächsten Leben werde ich Jurist, dann brauche ich nicht so dumme Fragen stellen

Mit freundlichen Grüßen
Stephan [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]
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