31.08.2009, 22:41
Nö, war entweder zwischen 21:00 und 06:00 Uhr, also zur Nachtzeit,
vergleiche das Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 13.12.2005
Az: - 2 BvR 447/05, oder es lag eine richterliche Anordnung vor.
Dann darf natürlich bei der Umsetzung auch Zwang ausgeübt werden.
Heißt übrigens Toto & Harry.
Gruß Edgar
vergleiche das Bundesverfassungsgericht Beschl. v. 13.12.2005
Az: - 2 BvR 447/05, oder es lag eine richterliche Anordnung vor.
Dann darf natürlich bei der Umsetzung auch Zwang ausgeübt werden.
Heißt übrigens Toto & Harry.
Gruß Edgar