25.07.2003, 01:51
Hi Wolf,
das "Leergewicht" ist wie folgt definiert:
Angaben nach Richtlinie 92/21/EG in der Fassung 95/48/EG (Masse in fahrbereitem Zustand, Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt, mit Fahrer, 68 kg, und Gepäck, 7 kg) für Fahrzeuge in serienmäßiger Ausstattung. Sonderausstattungen und Zubehör erhöhen i.d.R. diesen Wert, wodurch sich die Nutzlast entsprechend verringert.
Grüsse
Hermann
das "Leergewicht" ist wie folgt definiert:
Angaben nach Richtlinie 92/21/EG in der Fassung 95/48/EG (Masse in fahrbereitem Zustand, Kraftstoffbehälter zu 90% gefüllt, mit Fahrer, 68 kg, und Gepäck, 7 kg) für Fahrzeuge in serienmäßiger Ausstattung. Sonderausstattungen und Zubehör erhöhen i.d.R. diesen Wert, wodurch sich die Nutzlast entsprechend verringert.
Grüsse
Hermann