25.09.2009, 00:53
meines wissens ist es legal nicht mehr möglich, weder rote blinker noch kleine kennzeichen eingetragen zu bekommen. rote blinker sind nach neuestem zulassungsrecht ab dem 1.1.1970 verboten, seit der erfindung der selbstleuchtenden kennzeichen sind auch keine beleuchteten (zu kleinen) mulden mehr notwendig und können somit auch nicht mehr gesondert positiv begutachtet werden.
Wie Original sind eigentlich noch restaurierte Fahrzeuge, die zu einem nicht unwesentlichen Teil aus chinesischen oder taiwanischen Reproteilen bestehen ?