08.10.2009, 18:06
Zitat:Original von CustosOnLinux
@Struppi: Heißt das, daß ich mit seiner Corvette C5 die nicht tiefergelegt ist, in jedes Parkhaus einfahren können muß?
Wenn Deine Corvette nicht schon bei der Betriebserlaubniss automatisch eine Genehmigung für "Tiefer als Mindesthöhe" erhielt, ja.
Kannst Du nachmessen.
Überall 15 cm (wenn ich mich noch richtig erinnere) lichte Höhe bei benutzung des zulässigen Gesammtgewichts (also Beladen).
13 cm bis unter 15 cm sind schon ausserhalb der Standardhöhe, 10 bis 13 cm müssen eingetragen werden, 8 cm sind normal nicht mehr Eintragungsfähig (ausser mit Vitamin-B).
Parkhäuser sind nicht für Sportfahrzeuge berechnet und ausgelegt.
Einige können trotzdem aufgrund kurzen Radstands dort hinein fahren.
Ich weiss nicht mehr den zulässigen maximalen Radstand der "Normfahrzeuge".
Die Fahrzeugbreite war irgend etwas unter 1,7m.
Die Fahrzeughöhe irgend etwas um die 1,8m (wurde aber inzwischen leicht höher gesetzt).
Fahrzeuglänge weiss ich auch nicht mehr.
Ich habe mit meinem canibalistischem Teil keine Schwierigkeiten, ich agiere aber auch entgegen der "Norm".
Ich habe mein Caballista höher setzen lassen, weil mich das "kratzige Geräusch" störte und mir mein Caballista leid tat.
Ich brauche noch sehr lange, bis ich meine Dokumente wieder zusammen habe, dann geht es auch mit Link.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI