09.10.2009, 18:40
Zitat:Original von JRHi JR,
Dass Fahrzeuge auch im fließenden Verkehr kontrolliert werden können, war zu Beginn der Plakettenregelung nicht möglich, weil die entsprechenden Vorschriften - wie so oft - schlampig formuliert waren.
Das war letztlich die einzige Ursache, alles andere im Zweifel vorgeschobene Gründe.
Mittlerweile ist das aber geändert und so können die Kontrollen jetzt auch im fließenden Verkehr stattfinden.
Wenn die Plakette nicht angebracht ist, kostet es Geld - auch wenn sie im Handschuhfach liegt. Das ist zumindest nach meinem Kenntnisstand eindeutig.
Mir ist nur nicht klar, wo sie genau angebracht sein muss. Deswegen könnte es im fließenden Verkehr immer sein, dass der Ordnungshüter sie nicht gesehen hat, obwohl sie doch an der Scheibe befestigt war.
Gruß
JR
https://www.berlin.de/sen/umwelt/luftqua...ImSchV.pdf
§ 3 "Kennzeichnung" (2) schreibt, wie und wo die Plakette anzubringen ist.
Hinzu kommt noch:
Fragt man beim TÜV, wird man in 99% der Fälle gesagt bekommen: "Beifahrerseite unten" !
Es geht dabei um die gesetzliche Einhaltung der Bestimmung (Freies Sichtfeld nach Vorne auf die Strasse und der Beschilderung.
Bei einigen Plaketten ist hinten eine Verklebeanleitung drauf (oder auf dem Beiblatt) und da steht "unten rechts".
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI