12.10.2009, 06:27
Moin Stephan.
Du meldest sie also nicht ab sondern als "vorübergehend stillgelegt".
Dann behälst du die Nr. und beim wiederzulassen muss sie min. einen Monat TÜV und AU haben.
So ist es jedenfalls bei uns hier aber ich glaube auch das ist wiedermal von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich was den Rest-TÜV angeht.
Christian
Du meldest sie also nicht ab sondern als "vorübergehend stillgelegt".
Dann behälst du die Nr. und beim wiederzulassen muss sie min. einen Monat TÜV und AU haben.
So ist es jedenfalls bei uns hier aber ich glaube auch das ist wiedermal von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich was den Rest-TÜV angeht.
Christian
LOUD PIPES SAVE LIVES