12.10.2009, 11:07
Zitat:Original von bigpurzel
Moin Stephan.
Du meldest sie also nicht ab sondern als "vorübergehend stillgelegt".
Dann behälst du die Nr.
So war das früher mal, wurde aber vor einiger Zeit geändet. Es wird bei der Zulassungsstelle nicht mehr zwischen "vorübergehend stillgelegt", und "endgültig außer Betrieb setzen" unterschieden.
Ist Verwaltungsakttechnisch jetzt das gleiche. Wichtig also das man beim Abmelden sich die Nummer reservieren lässt um diese beim erneuten Anmelden wieder zu bekommen. Manche Behörden verlangen dafür eine kleine Gebühr, andere nicht (auf meiner Zulassungsstelle wird keine Gebühr dafür erhoben).
Bei der Anmeldung muss für den Wagen eine gültige HU und AU Bescheinigung vorgelegt werden, sonst iss nix mit zulassen...Manchen Zulassungsstellen genügt der HU/AU Stempel auf dem alten Kennzeichen, andere wollen Papier sehen...
Übrigens darf man auch bei abgemeldetem Wagen mit den (entstempelten) Kennzeichen fahrten machen die mit der Zulassung zusammenhängen, sofern eine Versicherungsbestätigung mitgeführt wird. Oft ist dies auf den Landkreis und die unmittelbar angrenzenden Landkreise beschränkt. Damit besteht also z.B. die Möglichkeit mit dem Fahrzeug zu einer KÜS/DEKRA oder TÜV Stelle zu fahren um am Tag der Anmeldung noch eine neue HU/AU durchführen zu lassen.
Viele Grüße,
Jochen