12.10.2009, 13:05
Zitat:Original von snike98
Zitat:Original von Frank the Judge
Auf .......... 07er Nummernschilder gibt es keinen Bestandsschutz, da es keine Gesetze sind.
Ist doch so nicht richtig. Aus der Ausnahmeverordnung ist doch mittlerweile ein Paragraph der STVZO geworden und hat somit rechtlichen Charakter.
Grüße
Dirk
Hi snike98,
Wenn "alle" Vorraussetzungen zur Genemigung eines (mehrerer) 07er-Kennzeichen gegeben sind, wird dieses auch erteilt, bzw. belassen.
Achte dabei auf die "Feinheiten", ruck-zuck ist das 07er weg, wenn das Amt es möchte.
Bei Halterwechsel fängt das ganz Spiel wieder von vorne an, wobei die Richtlinien neu definiert wurden.
Es gibt somit keinen echten "Bestandsschutz" bei 07er-Kennzeichen.
Durch die neue Regelung können sogar 06er-Kennzeichen eingezogen werden, wenn Missbrauch damit betrieben wird.
Das 07er-Kenzeichen wurde für die "Betuchten" ins leben gerufen, damit diese einen "Fuhrpark" an erhaltungswürdigen "Oldtimern/Youngtimern" hegen und pflegen können, ohne zu sehr zur Ader gelassen werden zu müssen.
Jetzt kommt "Karl Maloche", frickelt sein 07er-Fahrzeug nach seinem "Gutdüncken" um, gibt den Wagen seiner Freunding/Frau als Hauptfahrzeug an und gurkt mit seinem 07er-Wagen in der Gegend rum, ausgewiesen als "Probe- und Ertüchtigungsfahrten".
Da wurde immer mehr ein Riegel vorgeschoben.
Bei Halterwechsel und Länderwechsel (eigentlich Bundesland, inzwischen aber immer mehr auch bei neuen Landkreisen) werden die 07er-Zuteilungskriterien neu bewertet.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI