19.10.2009, 19:01
Hallo Carsten,
eigentlich sollte dein Tüvler folgendes wissen:
§ 53 StVZO ab 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten erforderlich
d.h. eigentlich solltest du mit BJ69 da keine Probleme haben...oder interpretiere ich das falsch?
Viele Grüße
Jörg
eigentlich sollte dein Tüvler folgendes wissen:
§ 53 StVZO ab 01.01.1986 Getrennte Absicherung von Schlussleuchten erforderlich
d.h. eigentlich solltest du mit BJ69 da keine Probleme haben...oder interpretiere ich das falsch?
Viele Grüße
Jörg
NCRS heißt in meinem Falle: Not Correctly Restored Stingray :C3spin: