21.10.2009, 17:50
Zitat:Original von JR
Hallo Frank,
ich zitiere einfach mal aus dem Angebot:
Zitat:In Teilkasko sind auch Schäden mitversichert, die durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (Vandalismus) verursacht werden.
Ferner sind Schäden am versicherten Fahrzeug, die während der Beförderung mit einem geeigneten Transportmittel wie Anhänger oder Trailer durch einen Unfall des vefördernden Transportmittels eintreten, mitversichert. Dies gilt nicht, sofern es sich um eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung des Fahrzeugs handelt.
Sag ich doch, die OCC ist für Nüsse. Dort war es nur in der VK. Bei mir zumindest.