03.08.2003, 12:59
Zitat:leider noch bis Dezember 74 warten oder? Gibt es da eine andere Lösung?
Ja, gibt es. Nämlich die gesetzliche. Das H-Kennzeichen erlangt ein (weitgehend) originales Fahrzeug im 30. Jahr nach der Zulassung.
Wichtig ist hier das Wort "Jahr".
Also egal, ob als Erstzulassung April oder Dezember 74 eingetragen ist. Ab dem 01.01.2004 darfst Du mit H-Nummer fahren.
Natürlich muß das Auto dann nochmal über den TÜV. Es handelt sich hier um eine Vollabnahme nach §21c der StVZO, in der vom TÜV so eine Art Gutachten erstellt wird, dass Dein Wagen die Voraussetzungen für das H-Kennzeichen erfüllt. Außerdem wird natürlich nochmal die Verkehrssicherheit geprüft und das Funktionieren aller angebauten Teile, wie bei einer normalen Hauptuntersuchung.
Hier im Rheinland gibt es zur Zeit bei den TÜV-Stellen eine furiose Phobie gegen rote Blinker am Fahrzeugheck. Die wollen alle(!!!) Fahrzeuge auf gelbe Blinker umgebaut haben.
Ich empfehle Dir, diese Prüfung nach §21c bei einer Werkstatt durchführen zu lassen, wo der TÜV regelmäßig erscheint. Die drücken öfter mal ein Auge zu bzw. der Werkstattmeister wird es dem TÜV-Onkel schon verklickern, dass das so gehört.
Natürlich kommt hier ein kleines Salär für die Werkstatt in Betracht, aber Du hast absolut keinen Stress.
Außerdem kostet die Ausnahmegenehmigung für rote Blinklichter, wenn Du sie überhaupt bekommst, hier in Köln schlappe 130 Euro. Und das ist mehr als die Werkstatt für ihren Dienst verlangt.
Verkehrte Welt.
Grüße