09.12.2009, 18:59
Aus dem Richtlinienkatalog des TÜV-Süd für Oldtimer-Gutachten:
Hast Du eine andere Textgrundlage?
edit: Sorry, aber in Deinem Text steht doch auch nur, dass die Umbauten 20 Jahre alt sein müssen, wie ich auch behaupte.
Das ist aber was anderes als das, was Du oben geschrieben hast:
Das muss doch schon von der Logik her Blödsinn sein, weil sonst 25 Jahre alte Umbauten nicht zulässig wären, Umbauten von gestern dagegen schon.
Gruß
JR
Zitat:Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein (Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht), d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein.
Hast Du eine andere Textgrundlage?
edit: Sorry, aber in Deinem Text steht doch auch nur, dass die Umbauten 20 Jahre alt sein müssen, wie ich auch behaupte.
Das ist aber was anderes als das, was Du oben geschrieben hast:
Zitat:nämlich dass der Umbau in den letzten 20 Jahren vorgenommen sein muß
Das muss doch schon von der Logik her Blödsinn sein, weil sonst 25 Jahre alte Umbauten nicht zulässig wären, Umbauten von gestern dagegen schon.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!