14.08.2003, 16:10
Zitat:ausnahme sind fahrzeug, die als kulturgut eingestuft werdendas ist nicht mal der 300SL Flügeltürer.
Lastwagen (also auch Pick Ups) werden mit 26% Zoll belegt.
Der letzte Wagen, der beim deutschen Zoll als rollendes Kulturgut durchging, war der auf dem Bild. Ein Rumpler Tropfenwagen.
Der Cord 812 von 1932 meines Kumpels wurde zolltechnisch wie ein normaler PKW behandelt. Und der hatte zu seiner Zeit bereits Einzelradaufhängung, Klappscheinwerfer und Frontantrieb.