14.08.2003, 17:00
Es gibt zwar die EU-Richtlinie, wie ein Oldtimer aus Nicht-EU-Staaten einzustufen ist (Kulturgut, oder nicht) und nach der sich der Steuer und Zollsatz richtet, doch scheinbar wird diese Regelung in den einzelnen EU-Staaten unterschiedlich angewendet. Deshalb empfahl einen Oldtimer vor Jahren, einen Oldie über einen anderen EU-Staat einzuführen, weil deutsche Behörden extrem restriktiv sind.
Laut einem österreichsichen Autohändler müsste man in Österreich nur 10% Steuer bezahlen, wenn dieser älter als 30 Jahre ist. Das reiche für die Bezeichnung als Kulturgut. Er meinte, er könne als Zwischenhändler auftreten und den Wagen mit einem geringfügigen Aufschlag an den eigentlichen Käufer verkaufen.
Mich würde interessieren, wie das noch in anderen EU-Staaten aussieht.
Laut einem österreichsichen Autohändler müsste man in Österreich nur 10% Steuer bezahlen, wenn dieser älter als 30 Jahre ist. Das reiche für die Bezeichnung als Kulturgut. Er meinte, er könne als Zwischenhändler auftreten und den Wagen mit einem geringfügigen Aufschlag an den eigentlichen Käufer verkaufen.
Mich würde interessieren, wie das noch in anderen EU-Staaten aussieht.