14.01.2010, 21:49
Hallo,
was die Einfuhr und Ausfuhr in und aus USA angeht, kann ich nichts sagen. Aber zur Ausfuhr aus Deutschland und die Wiedereinfuhr weiß ich was. Im Prinzip ist es mit allen hochwertigen elektronischen Geräten das Gleiche. Es gibt beim Zoll ein Formular, in das solche Geräte eingetragen werden und bei der Ausfuhr mitgeführt werden muss. Das erspart Ärger mit dem kontrollierenden Zollbeamten bei der Einfuhr. Anhand der Seriennummern kann bei den meisten elektronischen Geräten festgestellt werden, für welches Land das Gerät für den Verkauf bestimmt war. Wenn Du z.B. ein Corvette selbst importierst, das Gerät ausbaust, nach USA ausführst und bei der Einfuhr kontrolliert wirst, kann es sein, das du es voll verzollen und versteuern musst. Außerdem ist die Reparatur im Ausland eine Leistung, die Du u.U. auch beim Zoll angeben musst, insbesondere wenn neue Teile verbaut wurden. Dies unterliegt ebenfalls dem anmeldungspflichtigen Warenverkehr. Am Besten Du gehtst zum Zollamt in Deiner Nähe und klärst das genau ab, damit es später keinen Ärger gibt. Wie das Formular heißt, weiß ich jetzt nicht mehr. War im Jahre 2001, als ich ein ähnliches Problem hatte.
Gruß, Peter.
was die Einfuhr und Ausfuhr in und aus USA angeht, kann ich nichts sagen. Aber zur Ausfuhr aus Deutschland und die Wiedereinfuhr weiß ich was. Im Prinzip ist es mit allen hochwertigen elektronischen Geräten das Gleiche. Es gibt beim Zoll ein Formular, in das solche Geräte eingetragen werden und bei der Ausfuhr mitgeführt werden muss. Das erspart Ärger mit dem kontrollierenden Zollbeamten bei der Einfuhr. Anhand der Seriennummern kann bei den meisten elektronischen Geräten festgestellt werden, für welches Land das Gerät für den Verkauf bestimmt war. Wenn Du z.B. ein Corvette selbst importierst, das Gerät ausbaust, nach USA ausführst und bei der Einfuhr kontrolliert wirst, kann es sein, das du es voll verzollen und versteuern musst. Außerdem ist die Reparatur im Ausland eine Leistung, die Du u.U. auch beim Zoll angeben musst, insbesondere wenn neue Teile verbaut wurden. Dies unterliegt ebenfalls dem anmeldungspflichtigen Warenverkehr. Am Besten Du gehtst zum Zollamt in Deiner Nähe und klärst das genau ab, damit es später keinen Ärger gibt. Wie das Formular heißt, weiß ich jetzt nicht mehr. War im Jahre 2001, als ich ein ähnliches Problem hatte.
Gruß, Peter.