27.01.2010, 15:34
Zitat:Original von KnightRainer
Kapitalschonende Betriebsnutzung eines Fahrzeugs zur Möglichkeit steuerlicher Absetzbarkeit wie Du sie beschreibst kennen anscheinend die wenigsten.
Ich glaube kaum, dass man hier im Forum jemanden findet, der sich in dieser Richtung nicht informiert hat.
Die Einschätzung der Finanzämter im Bezug auf die steuerliche Betrachtung von "Spaßfahrzeugen" ist aber sehr unterschiedlich und außerdem abhängig von der Tagesform des zuständigen Finanzbeamten..
Das Ganze ist erst in reinen Tüchern wenn es bei der Betriebsprüfung abgesegnet wurde. Bis dahin kann es, je nach Beruf, Nutzung und einiger sonstiger Randbedingungen (z. B. unanfechtbar geführtes Fahrtenbuch) passieren, dass das Fahrzeug als "Spaßfahrzeug" deklariert und deshalb nicht anerkannt wird.
Wenn man von vornherein genug Informationen hat, dass das Auto vom Finanzamt nicht anerkannt wird und man mit der Aktion nur schlafende Hunde weckt, dann würde ich es einfach lassen.
Gruß
Franz
Wenn die meisten sich schon armseliger Kleider und Möbel schämen, wie viel mehr sollten wir uns da erst armseliger Ideen und Weltanschauungen schämen. [Albert Einstein]