01.02.2010, 19:49
es handelt sich in diesem Fall um einen Chevrolet 1500 Extended Cab Longbed. Sprich also 1,5 Kabine mit lange Ladefläche. Also das Größenverhältnis Ladefläche zu Fahrerkabine stimmt auf alle Fälle.
Nun sagt wohl unser Finanzamt hier im Landkreis.
Der Pick Up hat ne Zuladung von 650 kg. Er ist als 6 Sitzer eingetragen, sprich 6 X 75 kg = 450 kg. Dann hat er noch ne AHK, nochmal 150 kg abgezogen. Sind insgesamt 600 kg. Bleibt also für die Zuladung auf der Ladefläche noch 50 kg. Somit kein LKW. Es müssten rein für die Zuladung mind. 20-30 % Vom Gesamtgewicht sein. Sprich also mindestens 562 kg...
Im Nachbarlandkreis scheint das wiederum kein Problem, da geht es rein darum, dass die Ladefläche größer ist als der Fahrgastraum.
Wie kann das sein, dass es keine einheitlichen Regelungen in Niedersachsen gibt und das man sich das nicht nachlesen kann. Wenn also der Finanzbeamte einen nicht leiden kann, haste Pech, oder wie?
Nun sagt wohl unser Finanzamt hier im Landkreis.
Der Pick Up hat ne Zuladung von 650 kg. Er ist als 6 Sitzer eingetragen, sprich 6 X 75 kg = 450 kg. Dann hat er noch ne AHK, nochmal 150 kg abgezogen. Sind insgesamt 600 kg. Bleibt also für die Zuladung auf der Ladefläche noch 50 kg. Somit kein LKW. Es müssten rein für die Zuladung mind. 20-30 % Vom Gesamtgewicht sein. Sprich also mindestens 562 kg...
Im Nachbarlandkreis scheint das wiederum kein Problem, da geht es rein darum, dass die Ladefläche größer ist als der Fahrgastraum.
Wie kann das sein, dass es keine einheitlichen Regelungen in Niedersachsen gibt und das man sich das nicht nachlesen kann. Wenn also der Finanzbeamte einen nicht leiden kann, haste Pech, oder wie?