11.02.2010, 21:54
Hi Rico,
na das wird sicherlich "Lustig":
Strommast, Dorf, auf dem Lande....
Die EVN kann nicht mehr "Saft" in die Netzt drücken, weil sonst die Leute, dicht an den Knotenpunkten, im "Saft" ertrinken.
Du must Dir, bis auf wenige Ausnahmen, wie z.B. auf dem Lande, die Stromnetze wie ein Spinnennetz vorstellen.
Direkt an den Knotenpunkten dieses "Spinnennetzes" wird die Spannung nur unwesentlich bei einschalten Deines "Wunschkompressors" absinken.
Hängst Du genau in der Mitte eines "Spinnennetzfadens" und schaltest den Motor ein, sinkt die Spannung, aufgrund des Leitungswiderstandes der EVN-Leitung, ab (Ohmsches Gesetz) und die Nachbarn zur linken und zur rechten von Dir haben "Lichtschwankungen".
Ist der Spannungseinbruch bei Deinen Nachbarn zu gross, werden deren elektronische Geräte (Fernseher z.B.) geschädigt.
Ich weiss nicht, wie die tatsächliche elektrische Situation bei Euch ist.
Bei 25mm² werden vieleicht maximal 40A-Sicherungen im Haus als Hauseingangssicherungen von den EVN zugelassen werden.
Ich "Denke mal" bei 50A ist auch für die EVN schluss bei Dir.
Der Stromzähler (meistens 63A Dauerstromfest) muss auch für diese Ströme ausgelegt sein, sowie die bei Euch üblichen Fehlerstrom-Schutzschalter.
Vom Stromzähler zum Sicherungskasten muss das Kabel ebenfalls dick genug sein, um bei einem eventuellen fetten Sicherungskastenkurzschluss, oder längerzeitig geringem Überstrom das Kabel nicht schädigen zu können.
Du solltest unbedingt vor dem Kauf derartiger "professioneller Gerätschaften" mit den EVN telefonieren und Dir das Ergebniss mailen lassen.
Die (meisten) Haushalte in Deutschland sind inzwischen so ausgelegt, das der Betrieb von 3,3kW-Geräten (+2,2kW Zusatz-Heizung zur gleichen Zeit) ohne Probleme möglich ist.
(Fast alle Anlaufstromintensive Gerätschaften für den Hausgebrauch haben integrierte Sanftanlaufschaltungen oder integrierte Anlaufstrombegrenzungen in Form von extra starker Stromdämpfung.
Das wurde auf "drängen" der Energieversorger eingeführt.)
Ländliche Gebiete sind hiervon ausgeschlossen.
Dort muss bei den zuständigen Energieversorgungsunternehmen immer nachgefragt werden.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
na das wird sicherlich "Lustig":
Strommast, Dorf, auf dem Lande....
Die EVN kann nicht mehr "Saft" in die Netzt drücken, weil sonst die Leute, dicht an den Knotenpunkten, im "Saft" ertrinken.
Du must Dir, bis auf wenige Ausnahmen, wie z.B. auf dem Lande, die Stromnetze wie ein Spinnennetz vorstellen.
Direkt an den Knotenpunkten dieses "Spinnennetzes" wird die Spannung nur unwesentlich bei einschalten Deines "Wunschkompressors" absinken.
Hängst Du genau in der Mitte eines "Spinnennetzfadens" und schaltest den Motor ein, sinkt die Spannung, aufgrund des Leitungswiderstandes der EVN-Leitung, ab (Ohmsches Gesetz) und die Nachbarn zur linken und zur rechten von Dir haben "Lichtschwankungen".
Ist der Spannungseinbruch bei Deinen Nachbarn zu gross, werden deren elektronische Geräte (Fernseher z.B.) geschädigt.
Ich weiss nicht, wie die tatsächliche elektrische Situation bei Euch ist.
Bei 25mm² werden vieleicht maximal 40A-Sicherungen im Haus als Hauseingangssicherungen von den EVN zugelassen werden.
Ich "Denke mal" bei 50A ist auch für die EVN schluss bei Dir.
Der Stromzähler (meistens 63A Dauerstromfest) muss auch für diese Ströme ausgelegt sein, sowie die bei Euch üblichen Fehlerstrom-Schutzschalter.
Vom Stromzähler zum Sicherungskasten muss das Kabel ebenfalls dick genug sein, um bei einem eventuellen fetten Sicherungskastenkurzschluss, oder längerzeitig geringem Überstrom das Kabel nicht schädigen zu können.
Du solltest unbedingt vor dem Kauf derartiger "professioneller Gerätschaften" mit den EVN telefonieren und Dir das Ergebniss mailen lassen.
Die (meisten) Haushalte in Deutschland sind inzwischen so ausgelegt, das der Betrieb von 3,3kW-Geräten (+2,2kW Zusatz-Heizung zur gleichen Zeit) ohne Probleme möglich ist.
(Fast alle Anlaufstromintensive Gerätschaften für den Hausgebrauch haben integrierte Sanftanlaufschaltungen oder integrierte Anlaufstrombegrenzungen in Form von extra starker Stromdämpfung.
Das wurde auf "drängen" der Energieversorger eingeführt.)
Ländliche Gebiete sind hiervon ausgeschlossen.
Dort muss bei den zuständigen Energieversorgungsunternehmen immer nachgefragt werden.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI