17.03.2010, 02:14
Hallo Wolfgang,
das ist nicht erlaubt.
Du darfst nur dann mit entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, wenn das Fahrzeug bereits einmal auf diese Kennzeichen zugelassen war.
Ich bin mit meiner C1 mit meinen bereits vorher geprägten Wunschkennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren. Als mich der Zulassungsstellenleiter gefragt hat, wie ich hingekommen sei und ich es ihm erklärt habe, ist er vor Schreck fast tot umgefallen.
Ich wusste es aber vorher auch nicht genau.
Gruß
JR
das ist nicht erlaubt.
Du darfst nur dann mit entstempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren, wenn das Fahrzeug bereits einmal auf diese Kennzeichen zugelassen war.
Ich bin mit meiner C1 mit meinen bereits vorher geprägten Wunschkennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren. Als mich der Zulassungsstellenleiter gefragt hat, wie ich hingekommen sei und ich es ihm erklärt habe, ist er vor Schreck fast tot umgefallen.
Ich wusste es aber vorher auch nicht genau.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!