17.03.2010, 17:28
Zitat:Original von xx.flash
Zitat:Original von dersuchende
Zum Ausdrucken und Mitführen..........
...da wäre ich vorsichtig!
Damit würde Dir der Jägerverein "Vorsatz" unterstellen und dann is wahrscheinlich nix mehr mit "Tut mir Leid Herr Wachtmeister, ich hab das Schild grade verloren und kein passendes Werkzeug dabei"...
Zumindest im schönen Bayernland - oder was sagst Du, Qubi???
Grüße, Thomas
Klar ist das Vorsatz, die werden Dir wohl kaum glauben das Du nicht weißt, das ein ungestempeltes Schild verboten ist.......
Wenn Du gar keins anschraubst und die "Verloren oder Geklaut- Variante" erzählst, verliert Dein Kennzeichen (hinten) die Gültigkeit und Du musst den Wagen neu zulassen, kostet also nochmal extra.
War hier schonmal ein Tehma, als in Berlin so ein Schwachsinniger die Schilder an "besonders schönen" Sportwagen geklaut hat und der Besitzer des Wagen dann entnervt das Schild beim Parken von innen hinter die Windschutzscheibe geklemmt hat, auch verboten
@RainerR: Hi Rainer
Du darfst das Kennzeichen von außen bis zum schwarzen Rand beschnibbeln , also je nach
Vorlage des Schildermachers so 2-4 mm, Aussage von der obersten Heeresleitung (sorry,
kam es mir damals vor) des Strassenverkehrsamts Kreis RE in Marl, kennst Du gelle
Grüße, André