18.03.2010, 02:39
Zitat:Original von chalena
Da wir in Deutschland zur EU gehören (vieleicht bin ich auch nicht auf dem neustem Stand)denn dort ist die Vorschrift bezüglich der hinteren Kennzeichen geregelt.Für die vorderen Kennzeichen bezüglich GRÖSSE gibt es keine Vorschrift. Somit entfällt auch ein Bussgeld
Ah, hast du da was schriftliches zu, oder nen Link wo es steht?
Thx!
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Gruß Markus und Tatti
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