18.03.2010, 06:39
Zitat:Original von dersuchende
Zitat:Original von xx.flash
Zitat:Original von dersuchende
Zum Ausdrucken und Mitführen..........
...da wäre ich vorsichtig!
Damit würde Dir der Jägerverein "Vorsatz" unterstellen und dann is wahrscheinlich nix mehr mit "Tut mir Leid Herr Wachtmeister, ich hab das Schild grade verloren und kein passendes Werkzeug dabei"...
Zumindest im schönen Bayernland - oder was sagst Du, Qubi???
Grüße, Thomas
Klar ist das Vorsatz, die werden Dir wohl kaum glauben das Du nicht weißt, das ein ungestempeltes Schild verboten ist.......
Grüße, André
Hi André,
dass ein ungestempeltes Schild verboten ist - ist klar.
Wenn das vordere (von mir aus auch das hintere) (originale, gestempelte) Kennzeichen aber einfach GAR NICHT DRAN ist, weil es eben "leider gerade abgefallen" ist und lediglich verbeult und mit toten Fliegen beklebt im Kofferaum liegt und man am Kennzeichen und auch am Fahrzeug sehen kann, dass es mal montiert war (zB an den Bohrlöchern), dann greift (aus meiner Sicht) der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit - das wären dann 10 Eurönchen.
Gruß, Thomas