18.03.2010, 10:19
Zitat:Original von xx.flash
Hi André,
dass ein ungestempeltes Schild verboten ist - ist klar.
Wenn das vordere (von mir aus auch das hintere) (originale, gestempelte) Kennzeichen aber einfach GAR NICHT DRAN ist, weil es eben "leider gerade abgefallen" ist und lediglich verbeult und mit toten Fliegen beklebt im Kofferaum liegt und man am Kennzeichen und auch am Fahrzeug sehen kann, dass es mal montiert war (zB an den Bohrlöchern), dann greift (aus meiner Sicht) der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit - das wären dann 10 Eurönchen.
Gruß, Thomas
Hi Thomas,
auch ne Idee
Aber ich glaube, so nach 1-3 mal Kontrolle ist das abgegriffen und wenn sie Dich mal "anlasern" die Rennleitung die Sache wahrscheinlich auch anders
........und auf Dauer 2 Bohrlöcher im bumper?
Grüße, André