18.03.2010, 11:10
Zitat:Original von Vetteman86
Zitat:Original von Udo
Hi
Fahre schon ewig mit nem kuchenblech durch die gegend,nach endlosen debatten und gerangel auf den ämtern bin ich zum schluss gekommen das blech anzupassen, hat gut geklappt,einfach oden und unten nach hinten umgebördelt und schon passt das ganze,hat sogar schon kontrollen überstanden!! wenn die es nicht anders haben wollen bitte schön dann eben so!
Genauso wie ich!!!
Not macht eben erfinderisch!
Ich will jetzt ja nicht ekelhaft erscheinen. Aber § 60 STVO regelt eindeutig, dass die Grösse und Form der Kennzeichen vorgeschrieben sind. Deshalb ist es auch keinesfalls legal die Ränder umzubiegen oder etwas abzuschneiden.
Aus der Praxis: Ein Freund wurde aufgehalten, weil er das kennzeichen leicht seitlich entsprechend dem Radverlauf/Heck gebogen hatte. Form verändert. Auch das Abschneiden oder umbörderln des Randes ist illegal.
Ich gebe hier nur wieder, was das Gesetz vorschreibt und finde es selbst auch etwas überbürokratisch.