19.03.2010, 18:30
Das ist einfach nur Unsinn, die Bedienung des Navigationsgerätes während der Fahrt ist nicht verboten.
Wenn es dabei dann kracht, sieht man sich aber unter Umständen dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ausgesetzt.
Außerdem verbliebe immer noch die Möglichkeit, das Navi während der Fahrt vom Beifahrer bedienen zu lassen. Allein deshalb ist eine Sperre wie in der C6 für die Füße.
Andere Hersteller sind davon auch wieder abgekommen. Bei Jaguar z.B. war es im XK8 auch nicht möglich, das Navi während der Fahrt zu bedienen, im Nachfolgemodell XK ist das - vernünftigerweise - wieder geändert worden.
Gruß
JR
Wenn es dabei dann kracht, sieht man sich aber unter Umständen dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ausgesetzt.
Außerdem verbliebe immer noch die Möglichkeit, das Navi während der Fahrt vom Beifahrer bedienen zu lassen. Allein deshalb ist eine Sperre wie in der C6 für die Füße.
Andere Hersteller sind davon auch wieder abgekommen. Bei Jaguar z.B. war es im XK8 auch nicht möglich, das Navi während der Fahrt zu bedienen, im Nachfolgemodell XK ist das - vernünftigerweise - wieder geändert worden.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!